Bundesratsbeschluss vom 14.12.2018:
Die Zweiphasenausbildung ab 2020
Der Bundesrat hat am 14.12.2018 den Beschluss zur zukünftigen Ausgestaltung der Zweiphasenausbildung gefasst. Nachfolgend steht der Bundesratsbeschluss im Originaltext zur Verfügung.
2-Phasenausbildung
Nach erstbestandener Fahrprüfung der Kategorien A oder B erhalten Sie einen Führerausweis mit Ablaufdatum. Das heisst, Sie haben diesen Ausweis nur auf Probe. Sie befinden sich nun 3 Jahre in der Probezeit.
www.autofahren.ch
Zentrum für Verkehrssicherheit – Schaffhausen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14.12.2018 unter anderem Änderungen betreffend Probezeit beschlossen. Folgende Änderung betreffend 2 Phasenausbildung sind gültig:
Neulenker, deren Führerausweis auf Probe vor dem 1.1.2020 abläuft, müssen die WAB-Kurse 1+2 besuchen.
Neulenker, deren Führerausweis auf Probe nach dem 1.1.2020 abläuft, müssen nur noch 1 Weiterbildungskurs besuchen. Es ist entweder der heutige WAB-Kurs 1 oder der neue Einheitskurs ab 2020 zu besuchen.
Für die Beantwortung ihrer möglichen Fragen bin ich für Sie unter 079 771 77 77 erreichbar.