2-Phasenausbildung

Bundesratsbeschluss vom 14.12.2018:
Die Zweiphasenausbildung ab 2020

Der Bundesrat hat am 14.12.2018 den Beschluss zur zukünftigen Ausgestaltung der Zweiphasenausbildung gefasst. Nachfolgend steht der Bundesratsbeschluss im Originaltext zur Verfügung.

Bundesratsbeschluss

 

2-Phasenausbildung

Nach erstbestandener Fahrprüfung der Kategorien A oder B erhalten Sie einen Führerausweis mit Ablaufdatum. Das heisst, Sie haben diesen Ausweis nur auf Probe. Sie befinden sich nun 3 Jahre in der Probezeit.

www.autofahren.ch
Zentrum für Verkehrssicherheit – Schaffhausen


Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14.12.2018 unter anderem Änderungen betreffend  Probezeit beschlossen. Folgende Änderung betreffend 2 Phasenausbildung sind gültig:

Neulenker, deren Führerausweis auf Probe vor dem 1.1.2020 abläuft, müssen die WAB-Kurse 1+2 besuchen.

Neulenker, deren Führerausweis auf Probe nach dem 1.1.2020 abläuft, müssen nur noch 1 Weiterbildungskurs besuchen. Es ist entweder der heutige WAB-Kurs 1 oder der neue Einheitskurs ab 2020 zu besuchen.

Für die Beantwortung ihrer möglichen Fragen bin ich für Sie unter 079 771 77 77 erreichbar.

Der nächste VKU

Teil 1 & 2: 03.05.2024, 18:00-22:00 Uhr
Teil 3 & 4: 04.05.2024, 09:00-13:00 Uhr

Weiterbildung und WAB-Kurse

Weiterbildung und WAB-Kurse

Buchen Sie hier ihre freiwillige Weiterbildung oder Kurse für die 2-Phasenausbildung (WAB)